Häufig gestellte Fragen
Alles Wichtige rund um Kfz-Gutachten, Ihre Rechte nach einem Unfall und den Ablauf der Schadensregulierung.
Glossar der Schadensregulierung
Haftpflichtschaden
Schaden, der durch einen Dritten verursacht wurde. Die Haftpflichtversicherung des Verursachers kommt für die Kosten auf.
Wiederbeschaffungswert
Der Betrag, der aufgewendet werden muss, um ein gleichwertiges Fahrzeug auf dem regionalen Gebrauchtwagenmarkt zu erwerben.
Merkantile Wertminderung
Der Wertverlust eines Fahrzeugs nach einer fachgerechten Reparatur, da ein Unfallfahrzeug auf dem Markt weniger wert ist als ein unfallfreies.
Restwert
Der Wert des beschädigten Fahrzeugs im unreparatierten Zustand. Wird bei wirtschaftlichem Totalschaden zur Berechnung der Entschädigung herangezogen.
Wirtschaftlicher Totalschaden
Liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert übersteigen. Das Fahrzeug kann dennoch repariert werden, wenn die Kosten die 130%-Grenze nicht überschreiten.
Nutzungsausfallentschädigung
Entschädigung für die Zeit, in der das Fahrzeug reparaturbedingt nicht genutzt werden kann. Alternative zum Mietwagen.
Fiktive Abrechnung
Der Geschädigte lässt sich die Reparaturkosten laut Gutachten auszahlen, ohne die Reparatur tatsächlich durchführen zu lassen. Es wird nur der Nettobetrag erstattet.
Kostenvoranschlag
Vereinfachte Schadensbewertung ohne vollständiges Gutachten. Nur bei Bagatellschäden unter ca. 750 EUR sinnvoll - darüber empfehlen wir immer ein vollständiges Gutachten.
130%-Regel
Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden kann der Geschädigte die Reparatur dennoch durchführen lassen, wenn die Kosten 130% des Wiederbeschaffungswerts nicht übersteigen. Voraussetzung: fachgerechte Reparatur nach Gutachten.
Mietwagenklasse
Die Fahrzeugklasse, die dem Geschädigten als Ersatzfahrzeug zusteht. Richtet sich nach dem eigenen Fahrzeug und wird im Gutachten festgelegt.