FAQ

Häufig gestellte Fragen

Alles Wichtige rund um Kfz-Gutachten, Ihre Rechte nach einem Unfall und den Ablauf der Schadensregulierung.

Fachbegriffe

Glossar der Schadensregulierung

Altschaden

Ein Altschaden ist ein nicht reparierter Fahrzeugschaden.

Anspruchsberechtigter

Der Anspruchsberechtigte eines Fahrzeugs ist der Fahrzeugeigentümer, nicht jedoch der im Fahrzeugschein eingetragene Halter oder Versicherungsnehmer. Bei finanzierten Fahrzeugen ist die Darlehen gebende Bank Sicherungseigentümer. Bei geleasten Fahrzeugen ist der Leasinggeber der Eigentümer und somit anspruchsberechtigt.

Haftpflichtgutachten

Rechtssichere, neutrale und unabhängige Dokumentation zur Ermittlung der Schadenshöhe bei einem nicht verschuldeten Verkehrsunfall. Beinhaltet u.a. Wiederbeschaffungswert, Reparaturkosten, Reparaturdauer, Mietwagenklasse, Nutzungsausfall, Wertminderung und Restwert. Die Kosten trägt die gegnerische Versicherung.

Haftpflichtschaden

Ein Haftpflichtschaden liegt vor, wenn Sie in Verbindung mit einem Verkehrsunfall der Geschädigte sind oder Ihr Fahrzeug mutwillig beschädigt worden ist.

Kostenvoranschlag

Dient einer vorläufigen Einschätzung der voraussichtlichen Reparaturkosten, ohne Wertminderung und Nutzungsausfall zu berücksichtigen. Die anfallenden Kosten trägt zunächst der Auftraggeber, kann diese aber i.d.R. bei einer tatsächlichen Reparatur bei der Werkstatt anrechnen lassen.

Mehrwertsteuer

Die MwSt. wird nur ersetzt, wenn sie tatsächlich angefallen ist (§ 249 II 2 BGB) – also bei Vorlage einer Reparaturrechnung. Die MwSt. für Gutachter oder Rechtsanwälte wird bei Nichtselbständigen von der Kfz-Versicherung beglichen. Selbständige übernehmen die MwSt.-Zahlung, können diese jedoch beim Finanzamt einfordern.

Merkantile Wertminderung (WM)

Das verunfallte Fahrzeug gilt selbst nach einer fachgerechten Instandsetzung als 'Unfallfahrzeug' und weist beim Verkauf i.d.R. einen geringeren Wert auf als ein unfallfreies Fahrzeug. Die Wertminderung gilt als finanzieller Ausgleich.

Mietwagenklasse

Bei einem unverschuldeten Fahrzeugschaden besteht für die Dauer der Reparatur das Recht auf einen Mietwagen. Die Kosten trägt die gegnerische Versicherung. Die Mietwagenklasse richtet sich nach der Fahrzeugklasse des verunfallten Fahrzeugs. Bei älteren Fahrzeugen kann die Klasse um ein bis zwei Stufen herabgesetzt werden.

Neu für Alt (NfA)

Bei unfallbedingten Reparaturen werden oftmals Neuteile gegen Altteile ersetzt. Die NfA ist der Vorteilsausgleich (Eigenleistung), den ein Geschädigter entrichten muss, um die dadurch entstandene Wertsteigerung auszugleichen.

Notreparatur

Dem Geschädigten obliegt eine Schadenminderungspflicht, die die Dauer der Ausfallzeit durch eine Notreparatur reduziert. Notreparaturen werden durchgeführt, wenn Ersatzteile oder Ersatzfahrzeuge schwer zu beschaffen sind bzw. die Wiederherstellung der Verkehrssicherheit viel Zeit in Anspruch nehmen würde.

Nutzungsausfallentschädigung

Alternativ zum Mietfahrzeug kann eine Nutzungsausfallentschädigung in Anspruch genommen werden. Diese richtet sich nach der Klasse des verunfallten Fahrzeugs. Der Anspruch gilt erst nach der Fahrzeugreparatur und lässt sich durch eine Reparaturbestätigung oder Reparaturrechnung belegen.

Wirtschaftlicher Totalschaden

Wiederherstellungsaufwand ist größer als Wiederbeschaffungsaufwand.

Reparaturbestätigung

Die Reparaturbestätigung dient als Nachweis einer sach- und fachgerechten Instandsetzung des Fahrzeugs und schützt den Geschädigten vor Schwierigkeiten bei künftigen Unfällen, insbesondere wenn dieselbe Schadensstelle erneut betroffen wäre.

Steuersatz

Fahrzeuge bis 2 Jahre und Firmenfahrzeuge werden mit dem Regelsteuersatz bemessen (19% MwSt.); Gebrauchtfahrzeuge bis 5 Jahre werden differenzbesteuert (2–2,4% MwSt.); ältere Fahrzeuge gelten als steuerneutral (0% MwSt.), da sie nur auf dem Privatmarkt erhältlich sind.

Technische Wertminderung (TWM)

Eine technische Wertminderung liegt vor, wenn bei einer fachgerechten Instandsetzung der Ursprungszustand des Fahrzeugs nicht wiederhergestellt werden kann oder wenn auf Grund des geringen Fahrzeugwertes der Austausch von Fahrzeugteilen nicht gerechtfertigt wäre.

Technischer Totalschaden

Liegt vor, wenn das Fahrzeug durch eine fachgerechte Reparatur technisch nicht mehr in den Ursprungszustand versetzt werden kann bzw. diese Reparatur wirtschaftlich nicht gerechtfertigt wäre.

Teil-Kaskoschaden

Im Falle eines Teil-Kaskoschadens durch Naturphänomene wie Hagel, Überschwemmung oder Sturm sowie bei Diebstahl oder Brand, haben Sie den Anspruch auf Schadensersatz entsprechend Ihrer Versicherungsbedingungen. Häufig beinhaltet die Teilkasko eine Selbstbeteiligung.

Voll-Kaskoschaden

Als Unfallverursacher können Sie die Kosten für die Reparatur Ihres Fahrzeugs durch den Abschluss einer Vollkaskoversicherung bei Ihrer Kfz-Versicherung im vollen Umfang geltend machen. Genauere Informationen enthalten die AKBs der Versicherungsunterlagen.

Vorhaltekosten

Alternativ zum Mietfahrzeug kann ein Gewerbetreibender Vorhaltekosten berechnen, sofern ihm ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung steht. Dient ein Firmenfahrzeug zur unmittelbaren Gewinnermittlung, können auch entgangene Gewinne sowie Kosten des nicht einsatzfähigen Fahrzeugs geltend gemacht werden.

Vorschaden

Ein Vorschaden ist ein reparierter Altschaden. Dabei ist zwischen einer fachgerechten und einer ordnungsgemäßen Reparatur zu unterscheiden.

Werkstattwahl

Für eine ordnungsgemäße Reparatur des Fahrzeugs muss eine Markenwerkstatt oder ein qualifizierter Referenzbetrieb ausgewählt werden.

Wiederherstellungsaufwand (WHA)

Summe aus Reparaturkosten und Wertminderung.

Wiederbeschaffungsdauer

Bezeichnet die voraussichtliche Dauer für den Erwerb eines Ersatzfahrzeugs am regionalen Markt. Die Wiederbeschaffungsdauer hat erst Relevanz, wenn das verunfallte Fahrzeug veräußert werden soll oder ein Totalschaden vorliegt.