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Kfz-Recht5 Min. Lesezeit04. Mai 2026

Richtige Vorgehensweise nach einem Verkehrsunfall

Dipl. Wirt.-Ing. Mario Boskovski

Ein Verkehrsunfall ist für die meisten Verkehrsteilnehmer eine Ausnahmesituation, in der man sich schnell überfordert fühlen könnte. Im Folgenden haben wir die entscheidenden Punkte kompakt zusammengestellt.

Das richtige Verhalten nach einem Verkehrsunfall beginnt mit der Ruhe, die man unter allen Umständen bewahren sollte. Abgesehen von Ausnahmesituationen, sollten Sie als Unfallbeteiligter am Unfallort verbleiben, bis die Feststellung Ihrer Person, Ihres Fahrzeugs und Ihre Beteiligung am Unfall von der Gegenpartei durchgeführt werden konnte.

Bei einem Parkplatzunfall: Erst nach einer Wartezeit von mindestens 30 Minuten sollten Sie einen Zettel an der Windschutzscheibe hinterlassen, den Unfallort verlassen und anschließend die nächste Polizeidienststelle aufsuchen.

Vorgehensweise am Unfallort

Schalten Sie unmittelbar nach dem Unfall das Warnblinklicht ein und sichern Sie den Unfallort ab. Dazu gehören das Anlegen der Unfallweste sowie das Aufstellen des Warndreiecks in 100m Entfernung auf Landstraßen beziehungsweise 200m auf Autobahnen. Kümmern Sie sich danach um eventuell verletzte Personen.

Die Polizei sollte verständigt werden bei schweren Sachschäden, Verletzten oder Toten, unklarem Unfallhergang, Verdacht auf Alkohol- oder Drogeneinfluss oder ausländischen Fahrzeugen.

Außerpolizeiliche Klärung

Einigen sich alle Unfallbeteiligten auf eine außerpolizeiliche Klärung, erstellen Sie einen von beiden Parteien unterzeichneten Unfallbericht mit allen Daten: Name, Anschrift, amtliches Kennzeichen, Versicherung, Versicherungsnummer sowie Datum und Uhrzeit.

Beschreiben Sie den Unfallhergang, vermeiden dabei aber Schuldeingeständnisse. Beweisfotos von Bremsspuren, Glassplittern und Fahrzeugschäden erleichtern die Dokumentation erheblich.

Abwicklung über die Versicherung

Verständigen Sie innerhalb einer Woche Ihre Versicherung. Als Geschädigten empfehlen wir Ihnen stets selbst einen Sachverständigen und einen Anwalt zu konsultieren und auf die Empfehlung der gegnerischen Versicherung zu verzichten. Die Versicherung des Schädigers ist verpflichtet, die entstehenden Kosten zu begleichen.

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