Ein Verkehrsunfall im Ausland ist für die meisten Autofahrer eine sehr unangenehme Situation, die Kenntnisse über die richtige Vorgehensweise erfordert.
Vorbereitung vor der Reise
Unverzichtbar im Fahrzeug: Warnwesten für alle Insassen, Warndreieck und Verbandskasten. Informieren Sie sich über die Verkehrsvorschriften des Ziellandes - diese können teils erheblich von denen anderer Länder abweichen, selbst innerhalb der EU.
Die Grüne Versicherungskarte ist zwar nur in einigen osteuropäischen Ländern Pflicht, erleichtert aber die Schadensabwicklung erheblich. Nehmen Sie den Europäischen Unfallbericht mit.
Mietwagen im Ausland
Prüfen Sie bei Mietwagen die gesetzlichen Mindestdeckungssummen für Sach- und Personenschäden. Die sogenannte Mallorca-Police bietet über Ihren eigenen Versicherer zusätzlichen Schutz.
Verhalten am Unfallort
Grundsätzlich gelten in den meisten Ländern die gleichen Verhaltensempfehlungen wie in Deutschland: Unfallstelle absichern, Vorfall dokumentieren und Daten des anderen Fahrers aufnehmen.
Die Pflicht zur Polizeimeldung variiert erheblich: In Südeuropa rückt die Polizei häufig nur bei Personenschäden an, in osteuropäischen Ländern wird auch bei Bagatellschäden eine Meldung erwartet.
Versicherungsabwicklung
Der Zentralruf der Autoversicherer dient als Anlaufstelle für die Schadensabwicklung und identifiziert den zuständigen Regulierungsbeauftragten der ausländischen Versicherung. Die Verkehrsopferhilfe unterstützt, wenn innerhalb von drei Monaten keine angemessene Reaktion erfolgt.
Außerhalb der EU muss die Schadensregulierung vor Ort erfolgen. Bei Verletzungen stellen Sie sicher, dass lokale Ärzte die medizinische Dokumentation erstellen. Bei schweren Unfällen ist anwaltliche Vertretung empfehlenswert.
Wichtige Kontaktnummern
- Zentralruf der Autoversicherer: 0800 25 026 00 (Deutschland) / +49 40 300330300 (Ausland)
- Verkehrsopferhilfe: 030 20 20 5858
Unser Ingenieurbüro erstellt auch bei Auslandsunfällen unabhängige Gutachten.