Ein Verkehrsunfall im Ausland ist für die meisten Autofahrer eine sehr unangenehme Vorstellung. Neben der Unsicherheit des richtigen Verhaltens entsteht außerdem die Frage, wie man als Geschädigter seine Interessen durchsetzen kann.
Vorbereitung vor der Reise
Vor Antritt eines Auslandsaufenthalts mit dem eigenen Fahrzeug sollten einige Vorbereitungen getroffen werden. Dazu gehören Warnweste für jeden Fahrzeuginsassen, Warndreieck und Verbandskasten. Informieren Sie sich auch über die Verkehrsvorschriften des Ziellandes.
Das Mitführen der grünen Karte empfiehlt sich grundsätzlich, da sie im Schadensfall die Abwicklung wesentlich erleichtern kann. Viele Kfz-Versicherungen bieten den EU-Unfallbericht als Download an – dieser gehört ebenfalls zur Grundausstattung.
Sofern Sie ein Fahrzeug im Zielland mieten, prüfen Sie die gesetzlichen Mindestdeckungssummen und schließen Sie ggf. die sogenannte Mallorca-Police ab.
Wie verhalte ich mich nach einem Verkehrsunfall?
Grundsätzlich gelten die gleichen Verhaltensempfehlungen wie in Deutschland: Unfallstelle absichern, Unfallhergang dokumentieren und gegnerische Daten aufnehmen.
Die Voraussetzungen für die Polizeimeldung unterscheiden sich: In südeuropäischen Ländern rückt die Polizei meist nur bei Personenschäden aus. In osteuropäischen Ländern erwartet sie auch bei Bagatellschäden eine Anzeige. Im Zweifelsfall immer die Polizei verständigen.
Abwicklung mit der Versicherung
Sofern Sie Geschädigter sind, ist der Zentralruf der Autoversicherer Ihr Ansprechpartner. Dieser ermittelt den deutschen Regulierungsbeauftragten der zuständigen ausländischen Versicherung. Informieren Sie zusätzlich immer Ihre eigene Kfz-Versicherung. Reagiert der Regulierungsbeauftragte innerhalb von drei Monaten nicht, können Sie sich an die Verkehrsopferhilfe wenden.
In Ländern außerhalb der EU ist die Schadensregulierung oft nur vor Ort möglich. Bei Verletzungen konsultieren Sie einen Arzt im Reiseland. Bei schweren Unfällen empfiehlt sich ein örtlicher, deutschsprachiger Anwalt. Lassen Sie sich stets alle Dokumente ausstellen.
Wir als B&B Ingenieurbüro erstellen Ihnen auch bei Unfällen im Ausland Ihr unabhängiges Kfz-Schadensgutachten. Rufen Sie uns an!
Wichtige Telefonnummern
Zentralruf der Autoversicherer: 0800 25 026 00 (Deutschland) / 040 300330300 (Ausland)
Verkehrsopferhilfe: 030 20 20 5858