Das Grundprinzip der kollektiven Risikoübernahme von Kfz-Versicherungen soll Geschädigten eine finanzielle Absicherung bieten. Das daraus resultierende Vertrauen wird jedoch durch rigide Schadenabwicklungen erschüttert. Versicherer nehmen willkürliche Streichungen in Schadengutachten vor. Bei jährlich rund 3,5 Millionen Haftpflichtschäden mit ca. 9,3 Milliarden Euro rechnet sich das Streichkonzert für die Versicherer.
Schadengutachten werden an externe Prüfgesellschaften weitergegeben, die durch standardisierte Software willkürlich Streichungen vornehmen. Schnell kommen mehrere hundert Euro zusammen, die vom Regulierungsbetrag abgezogen werden.
Wie Versicherungen kürzen
Die externen Prüfgesellschaften sehen sich die Unfallwagen meist nicht einmal an. Sie streichen rigoros Kosten für Fahrzeugverbringung, Ersatzteile und Lackierpositionen. Nichtstreichbare Positionen wie Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Restwert werden pauschal angezweifelt – z.B. wird der Restwert anhand eines bundesweiten statt des lokalen Angebotsradius ermittelt.
Durch Anlastung der Regelbesteuerung von 19% MwSt. statt der Differenzbesteuerung mit 2,4% für ältere Fahrzeuge wird der Gesamtbetrag erheblich verringert. Eine weitere Masche ist das systematische Hinauszögern der Regulierung.
Zweiter Gutachter wird eingeschaltet
Bei hohen Schadenssummen beauftragen Versicherungen einen zweiten Gutachter, der im Sinne der Versicherung einen deutlich geringeren Schadenwert ermittelt. Erst mit der Androhung einer Klage ziehen Versicherer ihre Einwände zurück.
Versicherungsnehmer werden mit Werbeslogans wie 'Schadenregulierung in einem Rutsch' geködert, die eine schnelle Abwicklung suggerieren. Die Folge: abhängige Gutachter, die stets im Sinne der Versicherung agieren.
Die Notwendigkeit eines Rechtsanwalts
An dieser Stelle zeigt sich die Notwendigkeit eines Rechtsanwalts, der Ihnen rechtlich zusteht und dessen Kosten die gegnerische Versicherung trägt. Dieser übernimmt die gesamte Kommunikation mit der Versicherung und schreckt durch rechtliche Schritte ab.
Wir als B&B Ingenieurbüro agieren als unabhängige Kfz-Sachverständige, die im Schadensfall die gesamte Abwicklung übernehmen und Ihnen zur Einforderung des maximal zustehenden Schadensersatzanspruchs verhelfen. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!