In Bezug auf die Rechte und Pflichten, die Ihnen als geschädigter Verkehrsteilnehmer zustehen, herrscht nicht selten Uneinigkeit. Mit diesem Artikel möchten wir Ihnen einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung geben.
Grundsätzlich steht Ihnen als geschädigtem Verkehrsteilnehmer die Ersatzleistung aller durch den Unfall entstandenen Kosten durch die gegnerische Haftpflichtversicherung zu. Sofern es sich nicht um Bagatellschäden bis zu 715 € handelt, können Sie auf Kosten der gegnerischen Versicherung einen unabhängigen Schadengutachter und einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl hinzuziehen.
Schadenminderungspflicht unter der Lupe
Versicherer berufen sich fälschlicherweise schnell auf die Schadenminderungspflicht. Das BGH hat jedoch klargestellt, dass diese lediglich ein Verhalten meint, das die Schadenbeseitigung in vernünftige Grenzen hält – ohne dem Geschädigten einen technischen oder wirtschaftlichen Nachteil zu bereiten.
Ersatzleistungen im Detail
Der Geschädigte kann das Fahrzeug gemäß Herstellervorgaben vollständig reparieren lassen. Die Reparaturkosten können sich sogar auf bis zu 130% des Zeitwertes belaufen, sofern das Fahrzeug mindestens weitere 6 Monate genutzt wird. Rabatte für Ersatzteile dürfen von der Versicherung nicht angerechnet werden.
Kommt es zur Lackierung, können sowohl Verbringungskosten als auch Beilackierungskosten geltend gemacht werden. Ob Reparatur oder fiktive Auszahlung bleibt allein dem Geschädigten überlassen.
Zusätzlich zu den Reparaturkosten fällt die merkantile Wertminderung an. Bei einem Totalschaden wird der Wiederbeschaffungswert auf Basis des regionalen Marktpreises abzüglich Restwert berechnet. Dazu kommen Mietwagenkosten und Standgebühren.
Ersatzleistungen für Folgeschäden
Zu den ersatzfähigen Folgeschäden gehören: Eigenanteile bei Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Erwerbsunfähigkeit sowie vermehrte Bedürfnisse. Auch Abschlepp- und Bergungskosten, An- und Abmeldegebühren, Telefon- und Portokosten (bis 20 €) sowie Schäden an Gepäck oder Ausrüstung sind ersatzfähig.
Wir empfehlen Ihnen, direkt am Unfallort Beweisbilder zu machen und alle notwendigen Daten des Unfallverursachers zu sichern. Gerne sind wir Ihnen als unabhängiges B&B Ingenieurbüro dabei behilflich, Ihr gesetzliches Recht durchzusetzen.