Als Unfallgeschädigter haben Sie das Recht, Ihr Fahrzeug in den wirtschaftlichen Zustand vor dem Unfall zurückversetzen zu lassen. Die Schadenhöhe und der Fahrzeugwert bestimmen, ob es sich um einen Reparaturschaden, wirtschaftlichen Totalschaden oder technischen Totalschaden handelt - und damit Ihre Entschädigungsansprüche.
Schlüsselwerte im Gutachten
Das Gutachten ermittelt: Reparaturkosten (RK), Wiederbeschaffungswert (WBW), Restwert (RW), Wertminderung (WM), Wiederherstellungsaufwand (WHA) und Wiederbeschaffungsaufwand (WBA). Diese Berechnungen führen zu vier möglichen Szenarien.
Szenario 1: Reparaturkosten unter Wiederbeschaffungsaufwand
Der günstigste Fall. Der Geschädigte wählt zwischen tatsächlicher Reparatur oder fiktiver Abrechnung (Auszahlung der Nettokosten).
Szenario 2: Wirtschaftlicher Totalschaden unter 100%
Der Schaden übersteigt den Wiederbeschaffungsaufwand, bleibt aber unter dem Wiederbeschaffungswert. Die Entschädigung deckt Reparaturkosten bis zum Wiederbeschaffungswert ab. Voraussetzung: mindestens 6 Monate Weiternutzung des Fahrzeugs.
Szenario 3: Totalschaden im 100-130%-Bereich
Der Schaden übersteigt den Wiederbeschaffungswert. Innerhalb der 130%-Toleranz werden die vollen Reparaturkosten erstattet, wenn die Reparatur fachgerecht nach Gutachten erfolgt. Über 130% gilt nur fiktive Abrechnung.
Szenario 4: Totalschaden über 130%
Der ungünstigste Fall. Die Entschädigung ist auf den Wiederbeschaffungsaufwand begrenzt, es sei denn, der Geschädigte weist eine wirtschaftliche Reparatur durch Dokumentation nach.
Fazit
Regulierungsfälle weisen oft Besonderheiten auf, die eine individuelle Beratung durch einen unabhängigen Sachverständigen und Rechtsanwalt erfordern. Kontaktieren Sie uns für eine kompetente Einschätzung.